Jede Immobilie muss irgendwann repariert oder modernisiert werden. Dass dabei Lärm entsteht, ist unumgänglich. Bis zu einem gewissen Maße müssen die Mieter den Lärm hinnehmen. Allerdings gibt es auch Grenzen.
Eine Mietminderung wegen Baustellenlärms durchzusetzen, bedarf einiger Voraussetzungen. Denn viele Baumaßnahmen sind zwingend notwendig und müssen geduldet werden. Einige gesetzliche Vorgaben sind jedoch einzuhalten, um die Belästigung für die Mieter so gering wie möglich zu halten.

Immissionsschutzgesetz als Basis

Im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes gibt es einige Vorgaben, die während der Baumaßnahmen eingehalten werden sollten. So darf die Lautstärke innerhalb von Wohngebieten 55 Dezibel nicht überschreiten. Leider ist es keine Seltenheit, dass dieser Wert nicht eingehalten wird.
Als Baulärm wird grundsätzlich das Geräuschaufkommen einer gewerblichen Baustelle bezeichnet. Aber auch Baumaßnahmen, die innerhalb eines Wohnhauses im Rahmen von Sanierung, Umbau oder Modernisierung durchgeführt werden, gehören dazu. Beste Beispiele sind Baggerlärm, Abrissarbeiten, Abtransport von Schutt über eine Schüttrutsche, Presslufthammerlärm und Krach durch anhaltendes Bohren und Hämmern.
Führt der Nachbar allerdings Heimwerkerarbeiten durch, gilt dies nicht als Baulärm und kann dementsprechend auch nicht durch eine Mietminderung geltend gemacht werden.

Festlegungen zur Duldung von Lärm

Lärmausstoß und Immissionsschutz werden im Rahmen des Emissionsschutzes geregelt. Die Baustellen müssen so konzipiert werden, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um den Geräuschpegel so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen der Duldungspflicht sind Mieter dazu angehalten, notwendige Baumaßnahmen mit dem aufkommenden Baulärm hinzunehmen. Die Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen haben werktags zwischen 7 und 22 Uhr zu erfolgen.
Plant ein Mieter Bauarbeiten in seiner Wohnung, hat er diese zu den in der Hausordnung verankerten Zeiten durchzuführen. Dabei sind die Ruhezeiten unbedingt einzuhalten.
Damit sich die Vermieter vor Mietminderungen schützen können, müssen Bauarbeiten frühzeitig angekündigt werden. Die Ankündigung sollte drei Monate vor Beginn erfolgen, wie der Gesetzgeber vorgibt.
Mietminderung erfolgreich durchsetzen
Wer eine Mietminderung durchsetzen möchte, muss nachweisen können, dass er durch den Baulärm in seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dazu ist es hilfreich, den Geräuschpegel zu messen und die ermittelten Werte zu hinterlegen.
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