Manchmal stehen Vermieter vor dem großen Problem, dass ein Mieter trotz Kündigung das Mietobjekt nicht verlassen will. Dann bleibt dem Vermieter nur noch die Räumungsklage, um sein Eigentum zurück zu bekommen.

Eine Räumungsklage ist das stärkste Rechtsmittel, das ein Vermieter anstreben kann, wenn eine Kündigung den Mieter nicht veranlasst, das Mietobjekt zurück zu geben. Allerdings sind einige Dinge zu beachten, wenn eine Räumungsklage erwirkt werden soll.

Voraussetzungen für eine Räumungsklage

Wird eine Räumungsklage angestrebt, sind im Vorfeld bereits einige Prozesse abgelaufen. Der Vermieter hat vorher eine Kündigung an den Mieter übergeben. Dieser hat keine Veranlassung gesehen, das Mietobjekt fristgemäß zu verlassen. Er hat die Kündigung ignoriert oder Widerspruch dagegen eingelegt. In diesen Fällen hat der Vermieter die Möglichkeit, eine Räumungsklage zu erwirken.
Bei einer fristgerechten Kündigung können die Gründe dafür sehr vielfältig sein. Der Vermieter kann beispielsweise Eigenbedarf geltend machen. Aber auch bei Mietrückständen ist die fristgerechte Kündigung möglich.
Im Gegensatz dazu ist die fristlose Kündigung an andere Voraussetzungen geknüpft. Diese ist nur möglich, wenn der Vermieter dem Mieter eine gewichtige Verletzung des bestehenden Mietvertrages nachweisen kann.

Räumungsklage als letzter Ausweg

Bis ein Vermieter eine Räumungsklage anstreben kann, muss er dem Mieter nach Ablauf der Frist eine erneute Frist zum Verlassen des Mietobjekts schriftlich stellen. Verstreicht auch diese ergebnislos, kann die Klage eingereicht werden. Die Kosten dafür trägt erst einmal der Vermieter. Dann wird dem Mieter die Räumungsklage zugestellt. Erfolgt keine Reaktion seitens des Mieters, wird das Versäumnisurteil beantragt. Sollte der Mieter aber widersprechen, treffen sich beide Parteien vor Gericht in einem Prozess wieder.
Danach ziehen weitere vier Wochen ins Land. Denn das Urteil ist erst nach vier Wochen rechtskräftig und kann dementsprechend auch vollstreckt werden. Anschließend wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, das rechtskräftige Urteil durchzusetzen. Sollte der Mieter auch dann nicht reagieren, erfolgt die Durchsetzung einer Zwangsräumung. Alle entstehenden Kosten verauslagt der Vermieter. Er kann diese anschließend vom Mieter einfordern.
Zu beachten ist die Höhe der möglichen Kosten. Denn sollte ein Mieter schon Mietschulden angehäuft haben, wird es eher unwahrscheinlich, dass er diese Kosten begleichen wird. Dafür ist viel Geduld nötig. Wer als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, erhält daraus die notwendige finanzielle Unterstützung.

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